Sofortabschreibung für Client-Hardware/-Software und Einstiegs-Server

von Theresa Schulz

Rückwirkend zum 01.01.2021 wird die Sofortabschreibung auf diverse Client-Hardware und -Software und sogar Einstiegs-Server eingeführt.

Nutzen Sie diese liquiditätsverbessernde Steuerersparnis zur Aktualisierung Ihrer IT!

Wir beraten Sie gerne dazu und optimieren Ihre IT-Ausstattung für die veränderten Anforderungen durch mobiles Arbeiten und Homeoffice.


Hier finden Sie das detaillierte Schreiben des Bundesfinanzministeriums:
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung (bundesfinanzministerium.de)

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