Sofortabschreibung für Client-Hardware/-Software und Einstiegs-Server
von Theresa Schulz
Rückwirkend zum 01.01.2021 wird die Sofortabschreibung auf diverse Client-Hardware und -Software und sogar Einstiegs-Server eingeführt.
Nutzen Sie diese liquiditätsverbessernde Steuerersparnis zur Aktualisierung Ihrer IT!
Wir beraten Sie gerne dazu und optimieren Ihre IT-Ausstattung für die veränderten Anforderungen durch mobiles Arbeiten und Homeoffice.
Hier finden Sie das detaillierte Schreiben des Bundesfinanzministeriums:
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung (bundesfinanzministerium.de)